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Technische Kategorie

CH-REP für Medizinprodukte

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CH-REP

Seit das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union für Medizinprodukte nicht mehr greift, gilt die Schweiz als eigener Markt. Wer dort Produkte in Verkehr bringt und keinen Sitz im Land hat, braucht einen Bevollmächtigten mit Schweizer Sitz — den CH-REP. Seine Aufgaben entsprechen weitgehend denen des EU-Bevollmächtigten: Dokumentation bereithalten, Ansprechpartner für Swissmedic sein, bei Vorkommnissen mitwirken.

Dazu kommen Pflichten, die leicht übersehen werden. Name und Anschrift des CH-REP gehören auf die Kennzeichnung; Gebrauchsanweisungen müssen in den Landessprachen vorliegen, die dem Vertriebsgebiet entsprechen; Importeure sind ebenfalls zu benennen. Eine CE-Kennzeichnung allein genügt nicht — sie wird anerkannt, ersetzt aber die schweizerischen Formalien nicht.

Für Hersteller aus Deutschland und Österreich ist das der häufigste Stolperstein beim Schritt über die Grenze, und er fällt meist erst auf, wenn ein Schweizer Kunde bestellt. Die Anbieter in diesem Verzeichnis übernehmen die Rolle, oft zusammen mit Registrierung, Etikettenprüfung und Vigilanzmeldungen an Swissmedic.

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Hersteller
Berger Med GmbH

Gießen, DE

ISO 13485 · ISO 9001

Häufige Fragen

Reicht mein EU-Bevollmächtigter für die Schweiz?
Nein. Verlangt wird ein Bevollmächtigter mit Sitz in der Schweiz. Viele Dienstleister bieten beide Rollen an, es bleiben aber zwei getrennte Mandate mit getrennten Registrierungen.
In welchen Sprachen müssen die Unterlagen vorliegen?
In den Landessprachen des Vertriebsgebiets — Deutsch, Französisch, Italienisch. Für Produkte, die ausschließlich von Fachpersonal angewendet werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen möglich; das gehört im Einzelfall geprüft und dokumentiert.
Gilt die CE-Kennzeichnung in der Schweiz?
Ja, sie wird anerkannt; ein eigenes Schweizer Konformitätszeichen gibt es nicht. Zusätzlich verlangt werden aber CH-REP, Schweizer Angaben auf der Kennzeichnung, Sprachfassungen und die Benennung des Importeurs.
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