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Technische Kategorie

EC-REP für Medizinprodukte

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EC-REP

Hersteller ohne Sitz in der Europäischen Union dürfen Medizinprodukte dort nur in Verkehr bringen, wenn sie einen Bevollmächtigten benennen. Artikel 11 der MDR beschreibt dessen Rolle: Er prüft, ob Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorliegen, hält sie für die Behörden bereit, ist Ansprechpartner für Anfragen und arbeitet bei Vorkommnissen und Rückrufen mit. Sein Name und seine Anschrift stehen auf der Kennzeichnung.

Entscheidend — und oft unterschätzt — ist die Haftung. Der Bevollmächtigte haftet gesamtschuldnerisch mit dem Hersteller für fehlerhafte Produkte, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommt. Deshalb ist die Rolle kein Briefkastendienst: Ein ernsthafter Bevollmächtigter sichtet die Dokumentation, bevor er unterschreibt, und verlangt ein Mandat, das Zugriff und Kündigungsrechte klar regelt.

Für Hersteller wie für Einkäufer lohnt der Blick auf Beständigkeit und Erreichbarkeit. Ein Wechsel des Bevollmächtigten bedeutet neue Kennzeichnung, neue Registrierung und Mitteilungen an die Behörden. Die Anbieter in diesem Verzeichnis übernehmen die Rolle teils allein, teils zusammen mit Registrierung, Vigilanz und der verantwortlichen Person nach Artikel 15.

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1 von 1
Hersteller
Berger Med GmbH

Gießen, DE

ISO 13485 · ISO 9001

Häufige Fragen

Wer braucht einen EU-Bevollmächtigten?
Jeder Hersteller ohne Niederlassung in der Union, der Produkte dort in Verkehr bringt — unabhängig von der Risikoklasse. Es genügt ein Bevollmächtigter für die gesamte Union; mehrere für verschiedene Produktgruppen sind möglich, aber je Produkt nur einer.
Haftet der Bevollmächtigte wirklich mit?
Ja, nach Artikel 11 Absatz 5 der MDR gesamtschuldnerisch für fehlerhafte Produkte, wenn der Hersteller seinen Pflichten nicht nachkommt. Das ist der Grund, weshalb seriöse Anbieter vor Vertragsschluss in die technische Dokumentation sehen wollen.
Was passiert beim Wechsel des Bevollmächtigten?
Die Übergabe wird zwischen altem und neuem Bevollmächtigten und dem Hersteller geregelt und den Behörden mitgeteilt; die Registrierungsdaten werden aktualisiert. Weil Name und Anschrift auf der Kennzeichnung stehen, sind zudem Etiketten und Gebrauchsanweisungen anzupassen — mit entsprechendem Vorlauf.
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