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EU 2017/746 (IVDR) für Medizinprodukte

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EU 2017/746 (IVDR)

Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika, kurz IVDR, gilt seit Mai 2022 und hat die Branche stärker verändert als die MDR die Medizinprodukte. Unter der alten Richtlinie brauchte nur ein kleiner Teil der Diagnostika eine Benannte Stelle; unter der IVDR ist es die große Mehrheit. Grund ist die neue, risikobasierte Einteilung in die Klassen A bis D: Ab Klasse B — dazu zählen etwa Schwangerschafts- und Cholesterintests zur Eigenanwendung — sowie für sterile Produkte der Klasse A bestätigt eine Benannte Stelle die Konformität und stellt ein EU-Zertifikat aus.

Wie bei der MDR ist das Zertifikat an den Hersteller gebunden, der das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Für Labore in Gesundheitseinrichtungen, die eigene Tests herstellen und nur intern verwenden, gelten nach Artikel 5 Absatz 5 Sonderregeln; ein Zertifikat brauchen sie dafür nicht. Zulieferer von Reagenzien, Komponenten oder Gehäusen arbeiten in der Regel mit einem QM-System nach ISO 13485.

Für Einkäufer gilt dasselbe wie bei der MDR: Wer in diesem Verzeichnis „EU 2017/746 (IVDR)“ angibt, sollte ein Zertifikat einer Benannten Stelle vorlegen können. Ein Zertifikat nach der alten Richtlinie 98/79/EG ist kein IVDR-Zertifikat, auch wenn es übergangsweise noch gilt.

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Häufige Fragen

Welche In-vitro-Diagnostika brauchen ein Zertifikat?
Alle Produkte der Klassen B, C und D sowie sterile Produkte der Klasse A — bei Letzteren beschränkt auf die Sterilität. Für nicht sterile Produkte der Klasse A stellt der Hersteller die Konformitätserklärung selbst aus, ohne Benannte Stelle.
Welche Übergangsfristen gelten?
Die Verordnung (EU) 2024/1860 hat die Fristen für Bestandsprodukte gestaffelt verlängert: bis Ende 2027 für Klasse D, bis Ende 2028 für Klasse C und bis Ende 2029 für Klasse B und sterile Produkte der Klasse A — jeweils unter Bedingungen, unter anderem einem rechtzeitigen Antrag bei einer Benannten Stelle.
Was unterscheidet die IVDR von der MDR?
Der Aufbau ist ähnlich, die Inhalte sind eigene: Klassen A bis D statt I bis III, eine Leistungsbewertung aus wissenschaftlicher Validität, analytischer und klinischer Leistung statt einer klinischen Bewertung, und für Klasse D die Einbindung von EU-Referenzlaboratorien.
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